Kein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur
27.09.2018
Bis zum 30. Juni 2019 sollen alle Praxen an eine
elektronische Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Ärzte,
Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie andere Akteure des
Gesundheitswesens sollen miteinander vernetzt werden und dadurch
schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische
Daten austauschen können. (⇒
Zwangsanschluss der
Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur)
Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sorgen sich jedoch um die Schutzbedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten, weil die besonderen Umstände einer psychotherapeutischen Behandlung einen erhöhten Vertrauensschutz ihrer Daten verlangen.
Um einen unberechtigten Zugang von außen durch Hacker auf medizinische Daten zu verhindern, setzt die Telematik-Infrastruktur zwar auf Zugangsbegrenzungen, Verschlüsselungen und weitere Maßnahmen. Erfahrungen auf anderen Feldern großer geheim zu haltenden und elektronisch gespeicherter Datenbestände (bei Staat, Behörden, Finanzamt, Banken) fördern den Zweifel, ob die Datensicherheit ausreichend gewährleistet werden kann. Eine einrichtungsübergreifende Vernetzung und Speicherung von Gesundheitsdaten wecken auch Interessen der Wirtschaft und kriminelle Begehrlichkeiten.
Obwohl das E-Health-Gesetz den Praxen einen Anschluss bis zum Ende Juni 2019 vorschreibt und andernfalls finanzielle Sanktionen vorsieht, wollen zahlreiche Psychotherapeuten und Ärzte zunächst die weitere Entwicklung abwarten oder äußern Zweifel daran, dass das System aktuell funktionsfähig und mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist. Wer sich der Telematik-Infrastruktur anschließt, könnte die Kontrolle über seine Datensicherheit verlieren und nach derzeitigem Datenschutzgesetz die Schweigeverpflichtung verletzen.
Deshalb wird sich diese Praxis dem Datenaustausch über die Telematik-Infrastruktur verweigern und im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten lieber eventuelle Honorarkürzungen in Kauf nehmen.