Zwangsanschluss der Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur

26.03.2018
Bis zum 30. Juni 2019 sollen alle Praxen an eine elektronische Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie andere Akteure des Gesundheitswesens sollen miteinander vernetzt werden und dadurch schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austauschen können.

Zu diesem geschlossenen Netz haben nur registrierte Personen und Institutionen mit einem Heilberufsausweis Zugang. Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen, sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.
So beschreibt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) die Telematik im Gesundheitswesen, das Wesen der Telematik auf ihrer Webseite.

Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mehr als 20% der betroffenen Behandler darstellen, sorgen sich jedoch um die Schutzbedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten, weil die besonderen Umstände einer psychotherapeutischen Behandlung einen erhöhten Vertrauensschutz ihrer Daten verlangen.

In zwei Petitionen richten sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deshalb gegen den Zwangsanschluss an diese Telematik. Die erste Petition richtet sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Andrea Voßhoff, die zweite Petition an den Gesundheitsminister Jens Spahn.

Die Petitionen wenden sich dagegen, dass Daten der Patienten in einer für andere Behandler zugänglichen elektronischen Patientenakte gespeichert werden und dass Daten der Behandlungen, insbesondere Einzelheiten der Inhalte psychotherapeutischer Therapien in irgendeiner Form von außen zugänglich sein dürfen.

Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt nach Ansicht der Petitionen für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz der Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung der Psychotherapie-Praxen an die Telematikstruktur verletzt.

 

  • An die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Andrea Voßhoff: Keine gläsernen Patienten - keine Telematik in der Psychotherapie!
    Bürgerpetitionen Avaaz.org
  • An Gesundheitsminister Jens Spahn: Kein Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur für Psychotherapeuten!
    Bürgerpetitionen Avaaz.org