Zwangsanschluss der Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur
26.03.2018
Bis zum 30. Juni 2019 sollen alle Praxen an eine
elektronische Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Ärzte,
Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie andere Akteure des
Gesundheitswesens sollen miteinander vernetzt werden und dadurch
schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische
Daten austauschen können.
Zu diesem geschlossenen Netz haben nur registrierte Personen und
Institutionen mit einem Heilberufsausweis Zugang. Um allen
Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die
medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der
Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen
gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen
bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff
auf sensible Informationen, sind daher das Fundament der
Telematikinfrastruktur.
So beschreibt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH (gematik) die Telematik im Gesundheitswesen,
das Wesen der Telematik auf ihrer Webseite.
Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mehr als 20% der betroffenen Behandler darstellen, sorgen sich jedoch um die Schutzbedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten, weil die besonderen Umstände einer psychotherapeutischen Behandlung einen erhöhten Vertrauensschutz ihrer Daten verlangen.
In zwei Petitionen richten sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deshalb gegen den Zwangsanschluss an diese Telematik. Die erste Petition richtet sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Andrea Voßhoff, die zweite Petition an den Gesundheitsminister Jens Spahn.
Die Petitionen wenden sich dagegen, dass Daten der Patienten in einer für andere Behandler zugänglichen elektronischen Patientenakte gespeichert werden und dass Daten der Behandlungen, insbesondere Einzelheiten der Inhalte psychotherapeutischer Therapien in irgendeiner Form von außen zugänglich sein dürfen.
Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt nach Ansicht der Petitionen für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz der Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung der Psychotherapie-Praxen an die Telematikstruktur verletzt.
- An die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Andrea Voßhoff: Keine gläsernen Patienten - keine Telematik in der
Psychotherapie!
Bürgerpetitionen Avaaz.org - An Gesundheitsminister Jens Spahn: Kein
Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur für
Psychotherapeuten!
Bürgerpetitionen Avaaz.org