Beantragung einer Therapie

Wie läuft die Beantragung einer Therapie ab? Zunächst wird in einem unverbindlichen Gespräch geklärt, ob eine Psychotherapie überhaupt indiziert ist. Des weiteren sollten beide, sowohl Betroffene(r) als auch Therapeutin ein "gutes Gefühl" haben miteinander konstruktiv arbeiten zu können, weil, wie schon bei "Was ist eine Verhaltenstherapie" erwähnt, die therapeutische Beziehung sehr wichtig für den Verlauf einer Therapie ist.

In den weiteren vier probatorischen Sitzungen (es werden in der Regel fünf probatorische Sitzungen von der Krankenkasse bezahlt) können andere wichtige Einzelheiten, wie Biografie, Therapieziele und Erwartungen bezüglich der Therapie besprochen werden. Erst danach wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Bei Beantragung muss zusätzlich ein Konsiliarbericht bei einem Arzt (dies kann der eigene Hausarzt sein, ist aber nicht zwingend) eingeholt werden, damit festgestellt wird, dass die Beschwerden nicht körperlich sondern psychisch bedingt sind.

Sind Plätze beim Therapeuten frei, kann bei angenommener großer Wahrscheinlichkeit der Bewilligung der Therapie diese gleich begonnen werden. Ansonsten dauern Bewilligungen bis zu 4 Wochen. Jeder Therapiesuchende hat das Recht sich bei mehreren Therapeuten umzusehen. Die Krankenkasse muss hierfür die Kosten der probatorischen Sitzungen übernehmen. Je nach Beschwerden wird entweder ein Kurzzeittherapieantrag über 25 Stunden gestellt. Dieser kann jederzeit auf 45 Stunden eines Langzeittherapieantrages (bis auf 80 Stunden verlängerbar) verlängert werden.


Bitte beachten Sie, dass von Ihnen verursachte Ausfallstunden (die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden) vom Kostenträger (Kasse, Privatversicherung, Beihilfe, BG etc.) nicht übernommen werden. Solche Stunden stelle ich Ihnen in Höhe eines Stundensatzes (einer ausgefallenen Einzelstunde) privat in Rechnung.