Jens Spahn für eigenständiges Gesetz zum Zugang zur Psychotherapie

04.04.2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) reagiert auf Kritik und will nun ein eigenständiges Gesetz zur Vergabe von Behandlungsplätzen in der Psychotherapie schaffen. Ursprünglich hatte er geplant, eine „ gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“ in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einzubauen und damit heftige Proteste provoziert. Zusammen mit Gesundheitspolitikern von CDU/CSU und SPD hat er nun beschlossen, den Sachverhalt in einem eigenen Gesetz abzufassen. Die angestrebte Reform soll Wartezeiten in der Psychotherapie senken. Das Thema ist jedoch sehr komplex und auch zwischen den Koalitionspartnern umstritten.

Die ursprüngliche Regelung im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sah vor, dass sich psychisch kranke Patienten erst einmal an einen externen Gutachter wenden mussten, der darüber zu entscheiden hatte, ob sie behandlungsbedürftig seien. Der externe Gutachter sollte außerdem die passende Behandlungsmethode vorgeben. Gegen eine solche Regelung protestierten psychotherapeutische und ärztliche Berufsverbände.

Eine Petition beim Deutschen Bundestag (Petition 85363), in der kritisiert wurde, die geplante Regelung würde eine erhebliche Verschlechterung und Belastung für die betroffenen Patienten bedeuten, erreichte über 200.000 Unterschriften und führte zu einer Anhörung im Petitionsausschuss.