Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

21.05.2019
Wie Süddeutsche Zeitung und Ärzteblatt berichten, soll die Elektronische Patientenakte, die von 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, zunächst mit eingeschränkten Patientenrechten kommen. Zunächst war geplant, dass Patienten darüber entscheiden sollten, welche persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf. Diese Möglichkeit ist ihm aber nach den jetzigen Planungen genommen und soll erst irgendwann später einmal ins System eingebaut werden.

Weil eine Patientin somit nicht über ihre Daten in der elektronischen Patientenakte bestimmen kann, ist es etwa einem Physiotherapeuten möglich, Einblick in die elektronischen Daten zu nehmen und dann auch Informationen über ihren letzten Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Oder ein Apotheker könnte von der Psychotherapie seiner Kundin erfahren.

Will sie das verhindern, muss sie einem Arzt verbieten, ihre Untersuchungsergebnisse in die Akte aufzunehmen. Dann kann später aber niemand - weder Krankenhaus noch Hausarzt - diese Daten nutzen. Oder sie verbietet dem behandelnden Arzt oder Therapeuten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Quellen:

Elektronische Patientenakte soll zunächst mit eingeschränkten Patientenrechten kommen - Ärzteblatt.de:

Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert - Süddeutsche.de