Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte
21.05.2019
Wie Süddeutsche Zeitung und Ärzteblatt berichten, soll die
Elektronische Patientenakte, die von 2021 an für jeden Patienten in
Deutschland zur Verfügung stehen soll, zunächst mit eingeschränkten
Patientenrechten kommen. Zunächst war geplant, dass Patienten
darüber entscheiden sollten, welche persönlichen Informationen ein
Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf. Diese Möglichkeit ist
ihm aber nach den jetzigen Planungen genommen und soll erst
irgendwann später einmal ins System eingebaut werden.
Weil eine Patientin somit nicht über ihre Daten in der elektronischen Patientenakte bestimmen kann, ist es etwa einem Physiotherapeuten möglich, Einblick in die elektronischen Daten zu nehmen und dann auch Informationen über ihren letzten Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Oder ein Apotheker könnte von der Psychotherapie seiner Kundin erfahren.
Will sie das verhindern, muss sie einem Arzt verbieten, ihre Untersuchungsergebnisse in die Akte aufzunehmen. Dann kann später aber niemand - weder Krankenhaus noch Hausarzt - diese Daten nutzen. Oder sie verbietet dem behandelnden Arzt oder Therapeuten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Quellen:
Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert - Süddeutsche.de