Ein Psychologe/in hat spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
auf dem Gebiet der Psychologie über ein Studium an einer
staatlich anerkannten Universität erworben. Die Berufsbezeichnung
Psychologe war lange Zeit nicht gesetzlich geschützt.
Inzwischen darf sie in Deutschland und weiteren Ländern
"nur von Personen geführt werden, die über den
Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen".
Seit 1941 ist das Studium der Diplom-Psychologie in Deutschland
gesetzlich geregelt.
Psychotherapeuten sind Personen, die heilkundlich Psychotherapie
ausüben. Die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin
ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz
geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten,
von psychoanalytischen Psychotherapeuten und von Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten geführt werden. Auch Ärzte
mit einer Psychotherapie-Weiterbildung sowie Fachärzte
für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie dürfen
die Bezeichnung Psychotherapeut tragen.
Psychologischer Psychotherapeut (bzw. Psychologische
Psychotherapeutin) ist eine in Deutschland seit 1. Januar 1999
durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte
Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung
der Heilkunde (Approbation) verlangt.
Ein Psychotherapeut hat sich somit nach abgeschlossenem Psychologiestudium
als Diplom-Psychologe auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet
und spezialisiert. Die Weiterbildungen wurden bundesweit gesetzlich
geregelt und standardisiert. Für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten sind folgende psychotherapeutische Verfahren
zugelassen: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
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