Dipl. Psych. Doris Reile
Psychotherapiepraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Beantragung einer Therapie

Wie läuft die Beantragung einer Therapie ab? Zunächst wird in einem unverbindlichen Gespräch geklärt, ob eine Psychotherapie überhaupt indiziert ist. Des weiteren sollten beide, sowohl Betroffene(r) als auch Therapeutin ein "gutes Gefühl" haben miteinander konstruktiv arbeiten zu können, weil, wie schon bei "Was ist eine Verhaltenstherapie" erwähnt, die therapeutische Beziehung sehr wichtig für den Verlauf einer Therapie ist.

In den weiteren vier probatorischen Sitzungen (es werden in der Regel fünf probatorische Sitzungen von der Krankenkasse bezahlt) können andere wichtige Einzelheiten, wie Biografie, Therapieziele und Erwartungen bezüglich der Therapie besprochen werden. Erst danach wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Bei Beantragung muss zusätzlich ein Konsiliarbericht bei einem Arzt (dies kann der eigene Hausarzt sein, ist aber nicht zwingend) eingeholt werden, damit festgestellt wird, dass die Beschwerden nicht körperlich sondern psychisch bedingt sind.

Sind Plätze beim Therapeuten frei, kann bei angenommener großer Wahrscheinlichkeit der Bewilligung der Therapie diese gleich begonnen werden. Ansonsten dauern Bewilligungen bis zu 4 Wochen. Jeder Therapiesuchende hat das Recht sich bei mehreren Therapeuten umzusehen. Die Krankenkasse muss hierfür die Kosten der probatorischen Sitzungen übernehmen.
Je nach Beschwerden wird entweder ein Kurzzeittherapieantrag über 25 Stunden gestellt. Dieser kann jederzeit auf 45 Stunden eines Langzeittherapieantrages (bis auf 80 Stunden verlängerbar) verlängert werden.

Praxisgebühr

Nur Psychotherapeuten, die Vertragsärzte sind, können Sie auch zuzahlungsfrei zu einem anderen Fach- oder Hausarzt überweisen. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hingegen dürfen Sie nicht zu einem anderen Arzt überweisen.

Allerdings können Ihnen nicht-ärztliche Psychotherapeuten auch beim Erstbesuch eine Quittung über die entrichtete Praxisgebühr von 10 Euro ausstellen. Diese Quittung über die Bezahlung der 10 Euro tritt dann an die Stelle der Überweisung.

Wenn Sie dann bei einem nächsten Arztbesuch im selben Quartal diese Quittung unaufgefordert vorlegen, müssen Sie keine erneute Praxisgebühr zahlen.

Informationen dazu: http://www.die-gesundheitsreform.de/

 

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